Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Aktueller Sachstand:

 

Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ hat der Landkreis eine Zuwendung für Beratungsleistungen in Höhe von 50.000 € zu einem Fördersatz von 100% erhalten.

 

Die Beratungsleistungen wurden dafür genutzt einen Überblick über den Breitbandausbau in jeder Gemeinde des Landkreises bis 100 MBit/s Bandbreite zu erhalten. Im Rahmen der Ausschreibung der Beratungsleistungen hat die Corwese GmbH den Zuschlag erhalten.

 

Herr Schuster und Herr Ditz von der Firma Corwese GmbH werden die ersten Ergebnisse des Gutachtens präsentieren. Jede Gemeinde erhält im Nachgang Ihre Daten in GIS zur Verfügung gestellt und hat damit die Möglichkeit den aktuellen Ausbaustand in ihrer Kommune auf Adressebene abzufragen. Das fertige Gutachten wird ebenfalls an alle Gemeinden versandt.

 

Von den 23.888 Adressen im Landkreis sind ca. 6% (1.463 Adressen) nicht mit DSL mit einer Mindestrate von 30 MBit/s versorgt. Mit einer Versorgung im Rahmen DSL über 30 MBit/s sind dementsprechend 94% der Adressen versorgt. Mit einer Bandbreite über 100 MBit/s sind 67% der Adressen versorgt.

 

Im aktuellen Förderprogramm Breitband ist der Mindestausbaustand bei 30 MBit/s festgelegt, aktuell können die Adressen, die zwischen 30-100 MBit/s versorgt sind (6.375 Adressen = 26,7% der Adressen ) nicht gefördert ausgebaut werden. 2020 soll die Ausbauschwelle für Förderprogramme von 30 MBit/s auf 100 MBit/s erhöht werden, sodass in jeder Kommunen eine weitere Ausbaumöglichkeit besteht.

 

Hier muss wieder zwischen dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsanbieter und dem geförderten Ausbau unterschieden werden. Bietet ein Telekommunikationsanbieter in einer Gemeinde den Ausbau mit mindestens 100 MBit/s an, muss die Gemeinde das Angebot annehmen und kann nicht ggf. einen Glasfaserausbau an jeder Adresse im Rahmen der Förderprogramme umsetzen. Glasfaserausbau in jedem Haushalt ist nur möglich, falls sich kein Telekommunikationsanbieter für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau bewirbt.

 

Sobald die endgültigen Förderrichtlinien veröffentlicht sind, werden die Kommunen informiert.