Sitzung: 18.12.2019 Kreistag
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Anlass der
Behandlung
Seit vielen Jahren unterstützt der
Landkreis den Erhalt von Baudenkmälern. Dabei handelt es sich um herausragende
Objekte mit hohem denkmalpflegerischen, baulichen, künstlerischen und
geschichtlichen Wert oder auch um Gebäude mit historischen Malereien oder auch
um solche, die das Ortsbild besonders prägen und damit zum unverwechselbaren
Erscheinungsbild der Märkte und Gemeinden im Landkreis beitragen.
Im Haushalt 2019 wurden deshalb für den Erhalt und die Sanierung solcher Denkmäler
die Zuschüsse des Landkreises um 4.000 € erhöht, so dass jetzt insgesamt 80.000 € bereitgestellt werden können.
Gefördert werden neben Objekten in
Privatbesitz auch öffentliche oder kirchliche Denkmäler. Der Anteil der
Kreiszuschüsse an den Gesamtfördermitteln, die für die Sanierung und Erhaltung
besonderer Denkmäler gewährt werden, wird immer wichtiger, nachdem die
Förderungen durch andere Zuschussgeber, wie z. B. dem Bayerischen Landesamt für
Denkmalpflege nur unter sehr strengen Auflagen und Regularien vergeben werden
können. Der Landkreis kann bei vielen Objekten auch oder gerade dann
einspringen, wenn vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege keine Zuschüsse
oder Förderungen gegeben werden können.
Der Kreisbaumeister erläutert anhand
einer Präsentation in einem Lichtbildervortrag bezuschusste Baudenkmäler und
Sanierungsmaßnahmen.
Zur Kenntnisnahme.