Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Anlass der Behandlung

 

Seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis den Erhalt von Baudenkmälern. Dabei handelt es sich um herausragende Objekte mit hohem denkmalpflegerischen, baulichen, künstlerischen und geschichtlichen Wert oder auch um Gebäude mit historischen Malereien oder auch um solche, die das Ortsbild besonders prägen und damit zum unverwechselbaren Erscheinungsbild der Märkte und Gemeinden im Landkreis beitragen.

 

Im Haushalt 2019 wurden deshalb für den Erhalt und die Sanierung solcher Denkmäler die Zuschüsse des Landkreises um 4.000 € erhöht, so dass jetzt insgesamt 80.000 € bereitgestellt werden können.

 

Gefördert werden neben Objekten in Privatbesitz auch öffentliche oder kirchliche Denkmäler. Der Anteil der Kreiszuschüsse an den Gesamtfördermitteln, die für die Sanierung und Erhaltung besonderer Denkmäler gewährt werden, wird immer wichtiger, nachdem die Förderungen durch andere Zuschussgeber, wie z. B. dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nur unter sehr strengen Auflagen und Regularien vergeben werden können. Der Landkreis kann bei vielen Objekten auch oder gerade dann einspringen, wenn vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege keine Zuschüsse oder Förderungen gegeben werden können.

 

Der Kreisbaumeister erläutert anhand einer Präsentation in einem Lichtbildervortrag bezuschusste Baudenkmäler und Sanierungsmaßnahmen.

 

Zur Kenntnisnahme.