Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen setzt sich dafür ein und fordert Regierung und alle Fraktionen des Bayerischen Landtags auf, das

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte
(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG)

so zu reformieren, dass schnellstmöglich Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger das aktive Wahlrecht mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten.

 

Der Landkreis erinnert dabei daran, dass dies bereits in mehreren Bundesländern der Fall ist.