Sitzung: 18.12.2019 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen setzt sich dafür ein und
fordert Regierung und alle Fraktionen des Bayerischen Landtags auf, das
Gesetz über die Wahl der
Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte
(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG)
so zu reformieren, dass schnellstmöglich Deutsche und
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger das aktive
Wahlrecht mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten.
Der Landkreis erinnert dabei daran, dass dies bereits in
mehreren Bundesländern der Fall ist.