Sitzung: 13.02.2020 ULA/001/2020
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Der
Landkreis Garmisch-Partenkirchen unterstützt die im Bayerischen
Naturschutzgesetz1 dargelegte Empfehlung, dass die Kommunalen
Gebietskörperschaften eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, bei der
Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und
Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren
Beschaffungen einnehmen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine
klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
Der
Landkreis Garmisch-Partenkirchen erklärt deshalb für sich selbst das Ziel, bis
spätestens 2030 die Klimaneutralität seiner Verwaltung zu erreichen. Für die
Berechnung werden alle treibhausgaswirksamen Emissionen berücksichtigt, die zur
Erledigung der Aufgaben des Landkreises und ihrer Einrichtungen incl.
Liegenschaften (incl.„Grauer Energie“) emittiert werden. Diese wird durch eine
entsprechende Ökobilanz nachgewiesen.
Der
Landkreis definiert Meilensteine maximal im 3 Jahresabstand zur Gewährleistung
der Zielerreichung und entwickelt hierzu entsprechende Maßnahmenpläne. Er
stellt diese regelmäßig der Bevölkerung z.B. in Form von Dialogforen vor und
berichtet regelmäßig dem Kreistag bzw. Umweltausschuss.
Der
Landkreis stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit
Mehrheitsbeteiligung (Krankenhaus, Kreissparkasse etc.) die Klimaneutralität
bis spätestens 2030 entsprechend dieses Antragstextes erreicht wird. In Gremien
und Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert
er entsprechende Beschlüsse.
Er
empfiehlt auch seinen Landkreiskommunen, die Klimaneutralität ihrer
Verwaltungen bis 2030 zu beschließen.
1BayNatschG Art. 11c Klimaneutrale Verwaltung
1Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren
Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz
wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung,
Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer
Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine
klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. 2Den kommunalen
Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend Satz 1 zu verfahren “
2. Beschlussvorschlag der Verwaltung
Der
Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wird durch die Verwaltung
entsprechend interpretiert, modifiziert und in 4 Punkte differenziert:
1.
Vor dem Hintergrund der Empfehlung des Freistaats Bayern aus dem „zweiten
Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern
(Versöhnungsgesetz) nimmt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine
Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung,
der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von
Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen.
Das Ziel
ist, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Landkreisverwaltung zu erreichen.
2. In
Wahrnehmung seiner Vorbildfunktion strebt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen
an, den landkreiseigenen Gebäudebestand, auch unter Berücksichtigung der Klimarelevanz
von Baustoffen („Graue Energie“) sowie des Einsatzes von erneuerbaren
Energieträgern, möglichst klimaneutral zu gestalten und zu betreiben.
Die
Liegenschaftsverwaltung und das Klimaschutzmanagement (SG 42) werden beauftragt,
unter fachgutachterlicher Begleitung oder mit der im Stellenplan beantragten Stelle
für eine/n Gebäudetechniker*in (vorbehaltlich der Haushaltsberatungen) bis
spätestens 2021 ein Konzept zur Erreichung eines möglichst klimaneutralen
landkreiseigenen Gebäudebestandes unter Berücksichtigung vorgenannter Ziele zu
erarbeiten und die damit verbundenen Erfordernisse darzustellen. Geeignete
Fördermöglichkeiten (z. B. „Kommunaler Klimaschutz - KommKlimaFÖR“) sind zu
prüfen.
3. In
dem Konzept (Punkt 2.) sollen Meilensteine maximal im 3 Jahresabstand zur
Gewährleistung der Zielerreichung erarbeitet und entsprechende Maßnahmenpläne
entwickelt werden.
4.
Der Landrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass in allen Beteiligungsgesellschaften
des Landkreises die in Ziffer 1 beschlossenen Ziele entsprechend umgesetzt
werden.
Protokollnotiz:
Kreisrat Buchwieser
merkt an, dass unter Punkt 2. des Beschlusses auch das Beschaffungs- und
Ausschreibungswesen mit einbezogen werden soll.