Sitzung: 12.03.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
I.
Grund
(Anlass) der Behandlung
Ambulante Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe werden
i.d.R. über freie Träger angeboten. Dazu schließt das Amt für Kinder, Jugend
und Familie mit den Anbietern sog. Leistungs- und Entgeltvereinbarungen ab. In
diesen werden sämtliche Rechte und Pflichten der Leistungserbringer definiert.
Über das Controlling im Amt für Kinder, Jugend und
Familie wurde Anfang 2019 ein Prozess initiiert, im Rahmen dessen sämtliche
bestehende Verträge modifiziert werden sollen. Im Kern geht es dabei um eine
Vereinheitlichung des vertraglichen Grundgerüstes bei gleichzeitiger
Berücksichtigung der Individualität der verschiedenen Träger, eine
Standardisierung der Tätigkeitsnachweise sowie um Steuerung der
Qualitätsentwicklung.
Der Prozess steht nun kurz vor dem Abschluss. Die
Controllerin, Frau Nicole Scholten, wird den Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses die Eckpunkte der neuen Vereinbarungen kurz erläutern.