Beschluss: Zur Kenntnis genommen

I.              Grund (Anlass) der Behandlung

 

Ambulante Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe werden i.d.R. über freie Träger angeboten. Dazu schließt das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit den Anbietern sog. Leistungs- und Entgeltvereinbarungen ab. In diesen werden sämtliche Rechte und Pflichten der Leistungserbringer definiert.

 

Über das Controlling im Amt für Kinder, Jugend und Familie wurde Anfang 2019 ein Prozess initiiert, im Rahmen dessen sämtliche bestehende Verträge modifiziert werden sollen. Im Kern geht es dabei um eine Vereinheitlichung des vertraglichen Grundgerüstes bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Individualität der verschiedenen Träger, eine Standardisierung der Tätigkeitsnachweise sowie um Steuerung der Qualitätsentwicklung.

 

Der Prozess steht nun kurz vor dem Abschluss. Die Controllerin, Frau Nicole Scholten, wird den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Eckpunkte der neuen Vereinbarungen kurz erläutern.