Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Herr Landrat Speer bittet die aufgerufenen Kreisräte und Kreisrätinnen die Eidesformel nachzusprechen:

 

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

 

(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Kreisrat/eine Kreisrätin, dass er/sie aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat er/sie an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner/ihrer Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.)