Beschluss:
Herr Landrat Speer bittet die
aufgerufenen Kreisräte und Kreisrätinnen die Eidesformel nachzusprechen:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren
Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“
geleistet werden. Erklärt ein Kreisrat/eine Kreisrätin, dass er/sie aus Glaubens-
oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat er/sie an Stelle der
Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit
einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung
seiner/ihrer Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen
Beteuerungsformel einzuleiten.)