Beschluss:
Herr Landrat bittet den gewählten Stellvertreter des Landrats
folgende Eidesformel nachzusprechen:
"Ich
schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der
Verfassung des Freistaates Bayern,
Gehorsam
den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr
mir Gott helfe.“
(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“
geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und
Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich
schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer
dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der
Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden,
gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.)