Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Coronakrise haben die Rahmenbedingungen der Jugendhilfe innerhalb kürzester Zeit einschneidend verändert. So mussten viele Dienste und Maßnahmen der „neuen Realität“ angepasst werden. Nicht selten geht es dabei immer wieder um die Frage, was im Einzelfall Priorität genießt: Infektionsschutz oder Kinderschutz?

 

Ein besonderes, schwer zu lösendes Problem stellen Inobhutnahmen und Unterbringungen in Familien dar, die unter dem Verdacht einer Coronainfektion stehen. In einem solchen Fall müssen Einrichtungen sämtliche Standards der Jugendhilfe vor dem Hintergrund der notwendigen medizinischen Versorgung berücksichtigen.

 

Der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wird die Mitglieder über die Entwicklungen der letzten Wochen informieren und den aktuellen Stand der Dinge erläutern.