Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

1. Der Kreisausschuss nimmt von der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 samt Rechenschaftsbericht nach Art. 88 Abs. 2 der Landkreisordnung Kenntnis.

 

2. Die unabweisbaren Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 2019 werden gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO KT) genehmigt.