Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Das Projekt Unesco Weltkulturerbe hat nun eine Phase erreicht, in welcher die Dinge konkreter werden und in welcher auch der Kreistag verstärkt gefordert ist.

 

Vor wenigen Tagen haben nämlich die Gutachter den Entwurf der Bewerbungsunterlagen fertiggestellt. Es handelt sich um ein Packet von 1400 Seiten Umfang, mit vielen Karten, Fotos und Grafiken, aber auch mit sehr viel Text. Der fertige Antragsentwurf und eine weitgehend fertige Abgrenzung sind Anlass, dem ULAS heute zu berichten. Außerdem sollen die geplanten nächsten Schritte vorgestellt werden.

 

 

Zunächst aber ein kurzer Blick zurück:

 

Im Herbst 2018 hatte der Landkreis nach Beratung im ULAS den Auftrag zur Erstellung eines Entwurfes der Antragsunterlagen erteilt. Der Hauptauftrag ging an Ricarda Schmidt aus München, eine Unesco-Expertin, die sich mit den Erfordernissen und Formalitäten aufgrund eigener Erfahrungen bestens auskennt. Unterstützt wird sie von Prof. Norbert Hölzel, aus Münster, der einer der wenigen ist, der sich international mit Grünlandkulturlandschaften auskennt und der den Landkreis bestens kennt. Dieser arbeitet mit Alfred Ringler aus Rosenheim zusammen, der im Landkreis auch kein Unbekannter ist und seine Expertise für den Alpenraum einbringt.

 

Im Winter 2019 erarbeitete ein Ausschuss aus der Unesco-Steuerungsgruppe in intensiver Zusammenarbeit die „Erklärung zum Außergewöhnlichen Universellen Wert“, englisch „Statement of Outstanding Universal Value“ (SOUV). Dieses äußerst kurz gefasste Papier enthält die Grundphilosophie und das Selbstverständnis unseres Antrages und ist die wichtigste Grundlage des Antrages. Mitwirkende waren der Kreisobmann des BBV, Klaus Solleder, der Vorsitzende des Almwirtschaftlichen Vereins Josef Glatz, der stellvertretende Kreisobmann Luis Kramer sowie Alfred Ringler, Bernadette Wimmer und Peter Strohwasser und Ricarda Schmidt.

 

Im Sommer 2019 erarbeitete das LRA einen ersten Vorschlag für den Geltungsbereich des Welterbegebietes. Beim Bewerbungsprozess wird auf größtmögliche Transparenz und Akzeptanz geachtet. Karten und Text wurden deshalb auch im Internet auf der Seite des Landkreises öffentlich bekannt gemacht. Die Gemeinden und die Organisationen der Landwirtschaft (BBV und Weidegenossenschaften bzw. AVO), aber auch sonstige Grundeigentümer konnten Änderungsvorschläge einbringen. Der Text des SOUV fand einhellige Zustimmung. Zur Abgrenzung kamen zahlreiche Änderungsvorschläge.

Das SOUV Papier und diese Karte mit den gelben Suchräumen wurden im Herbst/Winter in Talschaftsversammlungen vorgestellt und ins Internet gestellt. Alle landwirtschaftlichen Organisationen und die Gemeinden erhielten die Karten auch in Papierform, um sie prüfen zu können und ggf. Änderungswünsche eintragen zu können.

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Diese Vorschläge wurden im Frühjahr 2019 fast vollständig eingearbeitet. Es kam zu Vergrößerungen und Verkleinerungen an anderer Stelle. Die neue Abgrenzung (diesmal in blauer Farbe) wurde wieder ins Internet gestellt.

 

Mitte Juni 2019 erhielten alle Gemeinden ein Schreiben über die  Berücksichtigung der Wünsche. Abweichungen wurden schriftlich begründet. In der Regel wurde alles berücksichtigt.

 

Im Juli 2019 erhielten auch alle privaten Grundeigentümer, die Wünsche geäußert hatten, ein persönliches Schreiben mit Begründung.

 

Im Jahr 2020 fanden zusätzliche Abstimmungsgespräche mit verschiedenen Gemeinden statt (insbes. Mittenwald, Riegsee, Wallgau und Ohlstadt), sowie intensive Verhandlungen mit den Bayerischen Staatsforsten und Weideorganisationen z. B. in Partenkirchen und Altenau.

 

Am 26.10.20  fand eine weitere Sitzung der Unesco-Steuerungsgruppe statt, in welcher der Entwurf des Antragstextes vorgestellt wurde.

 

Bis Ende Nov. 2020 hatten die Mitglieder der Steuerungsgruppe Zeit, den Textentwurf des Antragsdossiers zu prüfen. Die Änderungswünsche werden von der Verfasserin eingearbeitet.

 

Sobald die korrigierte Fassung des Antragsdossiers vorliegt, soll diese den Vertretern von Gremien, Verbänden, Gemeinden und Behörden zur Verfügung gestellt werden, auch den Mitgliedern des ULAS. Der Text wird aber auch auf der WebSeite des Landkreises öffentlich zugänglich gemacht.

 

Um das Rennen um die Anerkennung nicht schon wegen Zeitverzug zu verlieren, gibt es bis zum Endabgabe-Termin einen sehr straffen Zeitplan:

 

bis 30.01.21: Rückmeldungen zum Entwurf des Nominierungsdossiers möglich

 

bis 30.03.21: Einarbeitung der Rückmeldungen

 

bis 30.06.21: Layout des Antrages, Übersetzung ins Englische

 

ca. 01.07.21  Beschlüsse über Bewerbung durch Kreistag  und Gemeinderäte

 

Juli 2021       Vorlage und Prüfung des Textes bei der Kultusministerkonferenz und den Ministerien, im Anschluss Einarbeitung von Korrekturen

 

30.09.21        Einreichung des Antrages zur Vorprüfung beim Welterbezentrum

 

15.11.21        Rückmeldung des Welterbezentrums, Einarbeitung von Korrekturen

 

Januar 22     Unterzeichnung des fertiggestellten Antrages durch die BRD

 

Februar 22    Abgabe des Antrages beim Welterbezentrum

 

Sollte alles so kommen, sind von der ersten Idee bis zur Einreichung des Antrages etwa 10 Jahre vergangen. Frau Schmidt, unsere Gutachterin meint, ein völlig normaler Zeitraum für UNESCO-Anträge, insbesondere wenn man bedenkt, wieviele Beteiligte es hier gibt.

 

Ein paar Sätze noch zu den Folgen eines Welterbe-Status und zum Sinn des Ganzen:

Ein Welterbegebiet ist kein neues und zusätzliches Schutzgebiet. Grundeigentümer können im Prinzip alle Nutzungen so weiterführen wie bisher, oder auch die Nutzung ändern oder sogar aufgeben. Das Welterbe soll die Kulturlandschaften im Geltungsbereich nicht durch Restriktionen schützen, sondern positive Impulse für unsere Art von Landwirtschaft und Landschaft geben. Es wäre nämlich unmöglich, ein Grünlandgebiet wie das unsere mit seiner typischen Pflanzen- und Tierwelt ohne die Bauern zu erhalten. Nicht nur seltene Arten sind bedroht, auch die Berglandwirtschaft insgesamt ist aus vielerlei Gründen stark gefährdet. Deshalb steht die (traditionelle) Landnutzung im Mittelpunkt der Bewerbung.

 

Durch den sehr imageträchtigen Welterbestatus erhofft man sich eine Stärkung unserer Landwirtschaft von innen und von außen. Es geht um bessere Berücksichtigung, wenn es um politische Entscheidungen etwa zur Förderung oder um neue Vorschriften geht. Außerdem soll ein Welterbestatus positive Impulse setzen und den Stellenwert unserer Landwirtschaft und Kulturlandschaft in einer sich verändernden Gesellschaft und Welt erhalten helfen.