Beschluss:

 

Es sollen zunächst bis zu drei Halbtagsstellen für Ranger eingerichtet werden. Sie sind schwerpunktmäßig außerhalb des Naturparks Ammertal einzusetzen.

Die Möglichkeit einer Förderung der drei Teilzeitstellen über LEADER ist durch die Verwaltung zu prüfen.

 

Die Ranger sind in das bestehende Gefüge zwischen Gebietsbetreuung und Naturschutzwacht einzuordnen und dem Sachgebiet 32 unterstellt.

 

Dem Umwelt- u. Landwirtschaftsausschuss ist ein Jahr nach Beginn der Maßnahme zu berichten.

 

Der Antrag des Mitglieds des Kreistages Walter („Willkommenskultur“) wird abgelehnt.

Zwar besteht Übereinstimmung, dass authentische Naturerlebnisse sehr wichtig und positiv sind. Die bestehenden Verbote in Schutzgebietsverordnungen und nach Gesetz sind aber notwendig, um überbordenden Erholungsdruck zu begrenzen und Mensch und Natur so gut es geht in Einklang zu bringen. Abgesehen davon könnten die beanstandeten, durchwegs staatlichen Regelungen von einem Konzept des Kreistages auch nicht außer Kraft gesetzt werden. Sinnvolle Vorschläge des Antrages (z. B. Bereitstellung von Plätzen für Lagerfeuer) könnten aber evtl. mit Unterstützung der Ranger umgesetzt werden.

 

Kreisrat Buchwieser regt an, dieses Thema für den nächsten Naturschutztag mit aufzunehmen.