Beschluss:
Der Landkreis
Garmisch-Partenkirchen setzt sich dafür ein und fordert Regierung und alle
Fraktionen des Bayerischen Landtags auf, das
Gesetz
über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der
Landräte
(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG)
so zu reformieren, dass
schnellstmöglich Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger das aktive
Wahlrecht mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten.
Der Landkreis erinnert
dabei daran, dass dies bereits in mehreren Bundesländern der Fall ist.