Sachverhalt:
Am
23.07.2021 fasste der Kreistag folgenden richtungsweisenden Beschluss:
„Das
Gremium empfiehlt einen Teilabbruch und Teilneubau (= Hybridlösung) der Zugspitz-Realschule
unter Erhaltung und Sanierung der nördlichen und südlichen Gebäudeflügel
(Klassentrakte), Abbruch, Neubau und Aufstockung des Eingangsbaus sowie
Erhaltung und Sanierung der Tiefgarage.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen im Rahmen der
veranschlagten Haushaltsmittel zu vergeben und Verhandlungen mit den Gemeindewerken
Garmisch-Partenkirchen zur Verlagerung oder Verbleib des Blockheizkraftwerks
(ein außerordentliches Kündigungsrecht ist zu prüfen) sowie Verhandlungen mit
allen Beteiligten zur Übernahme der Container an der Bahnhofstraße zu führen.
Diese Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass mit der Vergabestelle
der Regierung von Oberbayern geklärt ist, dass kein neues Vergabeverfahren für
die Planungsleistungen durchzuführen ist. Im nächsten Kreisausschuss wird ein
entsprechender Finanzierungsplan vorgelegt“
1. weitere
Planungen
Derzeit
besteht ein intensiver Austausch zwischen Architekten, Schulleitung und
Bauherrn. Die Nutzungswünsche der Schule müssen mit einem schlüssigen,
funktionierenden Raumkonzept, mit dem förderfähigen Raumprogramm der Regierung
von Oberbayern und dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Geldern
und Haushaltsmitteln unter einen Hut gebracht werden. Der Vorentwurf soll bis
zum Frühjahr abgeschlossen werden und in einem Bauantrag münden, der die
schulaufsichtliche Genehmigung beinhaltet.
2. Blockheizkraftwerk
Bezüglich
des Blockheizkraftwerks wurden die Verträge Ende letzten Jahres schriftlich
gekündigt.
In den nächsten Wochen werden intensive
Verhandlungen mit den Gemeindewerken zu den genauen Konditionen für den Ausbau
folgen. Die Gemeindewerke hatten im Sommer 2021mit ca. 483.000 € veranschlagt.
3. Verhandlungen
zur Übernahme der Container
3.1
Grundstücksmietvertrag
Der
Vertrag zur Anmietung des Grundstücks mit der Herimo Immobilien GmbH wurde am
23.12.2020 unterzeichnet. Das Mietverhältnis läuft vom 01.01.2021 bis
31.12.2024 mit Verlängerungsoptionen von zweimal 3 Monaten.
3.2
öffentlich-rechtlicher
Vertrag
Der
öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen hat dieselbe
Laufzeit wie der Grundstücksmietvertrag. Hier werden die baurechtlichen
Grundlagen, Durchführung des Vorhabens, Rückbauverpflichtung sowie sicherheits-
und haftungsrechtliche Fragen geklärt. Der Vertrag liegt unterschriftsreif den
Vertragsparteien vor.
3.3
Containermietvertrag
Der
Vertrag mit der Fa. Fagsi, die die Container zur Verfügung stellt, regelt
Mietpreis, Umbaumaßnahmen und –kosten, Mietzeit, Mietzins und am Ende der
Vertragslaufzeit Demontagekosten und Abtransport. Der Mietvertrag soll bis März
2021 unterzeichnet werden.
3.4
Untermietvertrag
Der
kurze, östliche Schenkel der Containeranlage an der Wettersteinstraße soll vom
Markt Garmisch-Partenkirchen genutzt werden. Der Markt mietet die
Räumlichkeiten für Zwecke der Kinderbetreuung und ebenfalls für schulische
Zwecke an. Der Untermietvertrag wird derzeit verhandelt, regelt insbesondere
die Aufteilung des Grundstücks und der Gebäude sowie die Kosten und soll bis
März unterschriftsreif sein. Er muss dem Grundstückseigentümer zur Zustimmung
vorgelegt werden.
3.5
Vertrag zur
Überlassung der Möblierung
Mit
der Erzdiözese München und Freising wird ein Vertrag zur Übernahme der
Einrichtungsgegenstände geschlossen, die vom Vormieter nach dem Auszug nicht
mehr benötigt werden. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen übernimmt u.a. die
Möblierung der Klassenräume, Fachklassenräume, Ausstattung der Verwaltungsräume,
Datentechnik und die damals errichteten Außenanlagen.
4.
Zeitplan
Der
Zeitplan sieht weiterhin vor, dass bis zum Sommer 2021 notwendige Umbau- und
Anpassungsmaßnahmen für die Bedürfnisse der Zugspitz-Realschule vorgenommen
werden. Zum Schuljahreswechsel 2021/22 sollen im September die Container
bezogen werden. Bis dahin ist eine „Stilllegungsmiete“ vereinbart.
Nach
Planungs- und Kostensicherheit durch Schulaufsichtliche Genehmigung,
Baugenehmigung und Kostenberechnung könnte der Rückbau und der Teilabbruch der
Gebäude im September 2021 beginnen. Die Baumaßnahme soll bis spätestens Ende
2024 abgeschlossen sein.