Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Feststellung für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Klinikum gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO), § 25 Abs. 3 Satz 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV).