Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die nationale Impfstrategie wurde Anfang November 2020 festgelegt. Nachdem die vorläufige europaweite Zulassung des ersten Impfstoffes am 21. Dezember erfolgte, wurde am 27. Dezember 2020 mit den ersten Impfungen begonnen. Da der Impfstoff insbesondere in der Anfangsphase knapp ist, können nicht alle Bürgerinnen und Bürger sofort geimpft werden. Deshalb wurde eine sogenannte Priorisierung eingeführt, das heißt, es wurde festgelegt welche Bevölkerungskreise vorrangig geimpft werden. Dieser Vorschlag wurde von der Ständigen Impfkommission, dem Ethikrat und der Leopoldina gemeinsam erarbeitet und von Bundesgesundheitsminister Spahn in eine rechtswirksame Verordnung gefasst.

 

Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern teilen sich die Aufgaben bei der Impfung der Bevölkerung gegen das Coronavirus. So beschafft der Bund zum Beispiel den Impfstoff, während die Länder die Lagerung und Verteilung übernehmen sowie die Beschaffung des benötigten Impfzubehörs. Bayern hat beschlossen, in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Impfzentrum zu errichten, über das die eigentliche Impfung organisiert wird.

 

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem BRK den Aufbau des Impfzentrums auf dem Parkplatz vor dem Alpspitzbad in Garmisch-Partenkirchen betrieben. Die Leitung des Impfzentrums obliegt nunmehr dem SG 51. Ärzte aus dem Landkreis übernehmen die Aufklärung und medizinische Betreuung, das Bayerische Rote Kreuz die eigentliche Impfung sowie die Betreuung der Besucherinnen und Besucher.