Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, die Restmittel 2020 aus den Zuschüssen an Jugendverbände (Anlage 3 zum Grundlagenvertrag) im Rahmen einer Corona-Sonderförderung auszuschütten. Für die Antragsstellung gelten die in den Vorstandssitzungen des Kreisjugendrings Garmisch-Partenkirchen vom 21.01.2021 und 20.05.2021 beschlossenen Richtlinien.

 

Weitere Anteile der Mittel aus den Zuschüssen an Jugendverbände darf der Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen auch für die zusätzlichen Corona-Ferienmaßnahmen verwenden. Falls Landesmittel über den Bayerischen Jugendring fließen, müssen diese jedoch vorrangig in Anspruch genommen werden.