Sitzung: 21.04.2016 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
a) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.
Danach betragen die bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben
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2014 |
des Verwaltungshaushalts |
83.123.610,00 € |
des Vermögenshaushalts |
26.618.059,21 € |
des Gesamthaushalts |
109.741.669,21
€ |
Hinweis:
Die
beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung 2014 ist für den
Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu
betrachten.
Der
Kreisausschuss kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung 2014 den
entsprechenden Beschluss fassen:
b) Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für die Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 88
Abs. 3 LKrO die Entlastung zu erteilen.
Die Haushaltsrechnung 2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses.