Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

a)  Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.

 

     Danach betragen die bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben

 

 

 

2014

des Verwaltungshaushalts

  83.123.610,00 €

des Vermögenshaushalts

  26.618.059,21 €

des Gesamthaushalts

109.741.669,21 €

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung 2014 ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreisausschuss kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung 2014 den entsprechenden Beschluss fassen:

 

 

b)  Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für die Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu erteilen.

 

Die Haushaltsrechnung 2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses.