Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

a)    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2014, gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO i.V.m. § 25 Abs. 3 Satz 3 EBV festzustellen.

 

    Die Zahlen des Jahresabschlusses stellen sich wie folgt dar:

 

Wirtschaftsjahr

2014

 

Beträge in

Euro

Bilanzsumme

20.397.170,40

Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung

761.137,92

./. Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung

517.010,63

Jahresgewinn (lt. GuV-Rechnung)

244.127,29

+ Gewinnvortrag

0,00

Bilanzgewinn

244.127,29

Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet:

 

a) zur Tilgung des Verlustvortrages

0,00

b) zur Einstellung in Gewinnrücklagen

244.127,29

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreisausschuss kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung des Wirtschaftsjahres 2014 den entsprechenden Beschluss fassen:

 

b) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für den Jahresabschluss 2014 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu erteilen.