Sitzung: 21.04.2016 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
a)
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2014, gemäß Art. 88
Abs. 3 LKrO i.V.m. § 25 Abs. 3 Satz 3 EBV festzustellen.
Die
Zahlen des Jahresabschlusses stellen sich wie folgt dar:
Wirtschaftsjahr |
2014 |
|
Beträge in Euro |
Bilanzsumme
|
20.397.170,40 |
Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung |
761.137,92 |
./. Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung |
517.010,63 |
Jahresgewinn (lt. GuV-Rechnung) |
244.127,29 |
+ Gewinnvortrag |
0,00 |
Bilanzgewinn |
244.127,29 |
Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet: |
|
a) zur Tilgung des Verlustvortrages |
0,00 |
b) zur Einstellung in Gewinnrücklagen |
244.127,29 |
Hinweis:
Die
beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ist für den
Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu
betrachten.
Der
Kreisausschuss kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung des
Wirtschaftsjahres 2014 den entsprechenden Beschluss fassen:
b) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
für den Jahresabschluss 2014 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu
erteilen.