Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Dem Nahverkehrsplan wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Damit dient der Nahverkehrsplan als Planungsgrundlage zur grundlegenden Verbesserung des ÖPNV im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Der vorliegende Nahverkehrsplan soll in 5 Jahren überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden.

 

Die Verwaltung informiert die Kreisgremien regelmäßig über die Umsetzung des Nahverkehrsplans.

 

Empfehlungsbeschluss des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses vom 18.11.2021 (einstimmig; 12-0):

 

Dem Nahverkehrsplan wird mit den gewünschten Änderungen aus dem Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses in der vorliegenden Fassung zugestimmt:

  • Abstimmung mit dem Landkreis Weilheim-Schongau hinsichtlich des Nahverkehrsplanes
  • Prüfung des Vorrangs des ÖPNV auf Bundesstraßen (B2)
  • Evaluierung Fahrgastinformationssystems
  • Mitbetrachtung von notwendigen WC-Anlagen
  • Ondemand System für den gesamten Landkreis
  • Expressbus Betrachtung auch Farchant/Burgrain

Damit dient der Nahverkehrsplan als Planungsgrundlage zur grundlegenden Verbesserung des ÖPNV im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Der vorliegende Nahverkehrsplan soll in 5 Jahren überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden.

 

Die Verwaltung informiert die Kreisgremien regelmäßig über die Umsetzung des Nahverkehrsplans.

 

(Empfehlung an den Kreistag)