Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Am 10.06.2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Dabei handelt es sich um ein sog. Artikelgesetz, das zahlreiche bereits bestehende Gesetze ändert, u.a. auch das Kinderschutzgesetz (KKG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Der Schwerpunkt der Änderungen liegt jedoch im Sozialgesetzbuch VIII.

 

Was das genau für die Arbeit der Jugendämter bedeutet, wird aktuell noch diskutiert und dürfte sich erst in den kommenden Monaten über fachliche Empfehlungen konkretisieren. Spürbar ist aber bereits eine erweiterte Beratungspflicht, erhöhte Anforderungen an den Hilfeplan mit Einbeziehung anderer Stellen sowie mehr Begleitung in den Übergängen bei Hilfen für junge Volljährige. Über die mittel- und langfristigen Auswirkungen, v.a. mit dem schrittweisen Übergang der Behindertenhilfe in die Jugendhilfe, kann man derzeit nur spekulieren. Ohne Zweifel dürfte aber auch dieser Weg einen nochmaligen deutlichen Mehrbedarf an Personal nach sich ziehen.

 

Der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wird nun den Mitgliedern des Ausschusses den aktuellen Stand in der Diskussion rund um das KJSG  näher erläutern.