Sachverhalt:
Am 10.06.2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
(KJSG) in Kraft. Dabei handelt es sich um ein sog. Artikelgesetz, das
zahlreiche bereits bestehende Gesetze ändert, u.a. auch das Kinderschutzgesetz
(KKG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Der
Schwerpunkt der Änderungen liegt jedoch im Sozialgesetzbuch VIII.
Was das genau für die Arbeit der Jugendämter
bedeutet, wird aktuell noch diskutiert und dürfte sich erst in den kommenden
Monaten über fachliche Empfehlungen konkretisieren. Spürbar ist aber bereits
eine erweiterte Beratungspflicht, erhöhte Anforderungen an den Hilfeplan mit Einbeziehung
anderer Stellen sowie mehr Begleitung in den Übergängen bei Hilfen für junge
Volljährige. Über die mittel- und langfristigen Auswirkungen, v.a. mit dem
schrittweisen Übergang der Behindertenhilfe in die Jugendhilfe, kann man
derzeit nur spekulieren. Ohne Zweifel dürfte aber auch dieser Weg einen
nochmaligen deutlichen Mehrbedarf an Personal nach sich ziehen.
Der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und
Familie wird nun den Mitgliedern des Ausschusses den aktuellen Stand in der
Diskussion rund um das KJSG näher
erläutern.