Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die beigefügten Satzungen über die außerschulische Nutzung der Sortanlagen (SportA-NuS) sowie über die Erhebung von Gebühren für Sportanlagen (SportA-GS) werden mit folgenden Änderungen zur Entwurfsfassung beschlossen.

 

§ 5 Abs. 3 SportA-NuS wird wie folgt gefasst:

„An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen oder innerhalb der bayerischen Schulferien ist eine außerschulische Nutzung, abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2, nur in besonderen Fällen, beispielsweise für Turnier- oder Wettkämpfe sowie für wettkampf- und ligabezogenem Trainingsbetrieb möglich.“

 

[Empfehlung des Kreisausschusses vom 30.11.2021]