Sitzung: 30.11.2021 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 13/011/2021
Beschluss:
Die beigefügten
Satzungen über die außerschulische Nutzung der Sortanlagen (SportA-NuS) sowie
über die Erhebung von Gebühren für Sportanlagen (SportA-GS) werden mit
folgenden Änderungen zur Entwurfsfassung beschlossen.
§ 5 Abs. 3
SportA-NuS wird wie folgt gefasst:
„An Wochenenden,
gesetzlichen Feiertagen oder innerhalb der bayerischen Schulferien ist eine
außerschulische Nutzung, abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2, nur in
besonderen Fällen, beispielsweise für Turnier- oder Wettkämpfe sowie für
wettkampf- und ligabezogenem Trainingsbetrieb möglich.“
[Empfehlung des Kreisausschusses vom 30.11.2021]