Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47

Beschluss:

 

a)  Der Kreistag stellt die Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO fest.

Danach betragen die bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben

 

 

 

2014

des Verwaltungshaushalts

  83.123.610,00 €

des Vermögenshaushalts

  26.618.059,21 €

des Gesamthaushalts

109.741.669,21 €

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss fassen:

 

 

b)  Der Kreistag erteilt für die Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.

 

Die Haushaltsrechnung 2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses.