Sitzung: 27.07.2016 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47
Beschluss:
a) Der
Kreistag stellt die Jahresrechnung 2014
gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO fest.
Danach betragen die bereinigten
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
|
2014 |
des Verwaltungshaushalts |
83.123.610,00 € |
des Vermögenshaushalts |
26.618.059,21 € |
des Gesamthaushalts |
109.741.669,21
€ |
Hinweis:
Die
beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung ist für den Kreistag
nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.
Der
Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den
entsprechenden Beschluss fassen:
b) Der
Kreistag erteilt für die Jahresrechnung 2014
gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
Die Haushaltsrechnung 2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses.