Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47

Beschluss:

 

a)    Der Kreistag stellt den Jahresabschluss 2014, gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO i.V.m. § 25 Abs. 3 Satz 3 EBV fest.

Die Zahlen des Jahresabschlusses stellen sich wie folgt dar:

 

Wirtschaftsjahr

2014

 

Beträge in

Euro

Bilanzsumme

20.397.170,40

Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung

761.137,92

./. Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung

517.010,63

Jahresgewinn (lt. GuV-Rechnung)

244.127,29

+ Gewinnvortrag

0,00

Bilanzgewinn

244.127,29

Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet:

 

a) zur Tilgung des Verlustvortrages

0,00

b) zur Einstellung in Gewinnrücklagen

244.127,29

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung des Jahresabschlusses ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss fassen:

 

b) Der Kreistag erteilt dem Eigenbetrieb Klinikum Garmisch-Partenkirchen für den Jahresabschluss 2014 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.