Beschluss: Zur Kenntnis genommen

1. Einführung

 

Das Werdenfels-Museum ist eines der wichtigsten Heimatmuseen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Es ist in einem gut erhaltenen, denkmalgeschützten Gebäude in der Ortsmitte von Partenkirchen untergebracht.

 

Das Museum hat für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine große Bedeutung, da hier Heimatgeschichte auf einer Fläche von 900 qm auf 5 Etagen sehr schön präsentiert werden kann. Das Heimatmuseum hat einen großen Bestand an wertvollen Sammlungsgegenständen, die im Gebäude gelagert werden. Die Ausstellungsflächen und Depotflächen sind jedoch begrenzt. Bevor neue Räume angemietet werden müssen, sollen für die Ausstellungsflächen und für die Depoträume geeignete Bedingungen geschaffen werden.

 

Um das Museum an zeitgemäße Ausstellungskonzepte heranzuführen, sollen zusätzlich auch Räume für Museumspädagogik und für den Museumsleiter geschaffen werden.

 

Herr Kreisbaumeister Zenger wird die Sach- und Rechtslage wie folgt ergänzen:

 

 

2. Bisherige Beschlusslage

 

Der Kreistag hat am 18.12.2012 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Werdenfels Museum soll so umgebaut werden, dass Raum für Museumspädagogik, für Depotzwecke und Wechselausstellungen geschaffen wird. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Planungs- und Bauleistungen zu vergeben.“

 

Der Kreistag hat am 16.12.2015 den Beschluss wie folgt modifiziert:

 

„Das Werdenfels Museum wird nach den vorliegenden Plänen in zwei Bauabschnitten umgebaut. Der Bauabschnitt 1 soll im Jahr 2016 durchgeführt werden.

 

Die Realisierung des 2. Bauabschnitts zur Errichtung eines zusätzlichen Neu- und Erweiterungsbaues mit einem Raum für die Museumspädagogik und einem Büro für den Museumsleiter soll nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts, also voraussichtlich im Jahr 2017 erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die gesamte Baumaßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu vergeben.“

 

 

Um die Baumaßnahme weiter vorantreiben zu können, sind 2016 in den Haushalt 1.220.000 Euro eingestellt.

 

3. Stand der Planung

 

Um der architektonischen Bedeutung der Baumaßnahme gerecht zu werden, wurde im Jahre 2013 ein Architektenwettbewerb ausgelobt. Das Architekturbüro Lüps hat in diesem Verfahren die besten architektonischen Lösungsansätze sowohl für den Erweiterungsbau als auch für die Neuorganisation des Bestandes entwickelt und ist deshalb mit der Planung beauftragt worden. Auch die zur Abwicklung dieser Maßnahme notwendigen Fachplaner  (HLS, ELT, Tragwerksplanung, Bauphysik, etc.) wurden von der Landkreisverwaltung ausgewählt und beauftragt.

 

Im Laufe der Weiterentwicklung der Planung und vor dem Hintergrund der Vorgabe der Staatsregierung „Bayern Barrierefrei 2023“ wurden die Minimallösungen (ohne Aufzug bzw. Haltestellen nicht in allen Geschossen) verworfen. Die Kreisgremien haben sich dazu entschlossen, der Genehmigung die große Lösung Variante 3 zugrunde zu legen. Diese Lösung sieht folgendermaßen aus:

 

·      Alle Geschosse der Bestandsgebäude sind mit einem Aufzug anfahrbar. Dies ist für ein Gebäude, das allen Teilen der Bevölkerung zugänglich sein soll, geboten. Gerade bei Museen ist auf die Barrierefreiheit besonders zu achten.

·      Der denkmalgeschützte Bereich mit dem ehemaligen, historischen Stall im EG bleibt erhalten.

·      Die beiden Obergeschosse werden abgebrochen, das Erscheinungsbild des ehemaligen landwirtschaftlichen Anbaus wird wieder hergestellt. Die Neuaufteilung des Gebäudes ist mit dieser Variante für das Rückgebäude am besten gelöst.

·      Zusätzlich entsteht ein großer Ausstellungsraum für größere Objekte, der vielfältig nutzbar ist. Dies wird von der Museumsleitung als sehr wertvoll und wichtig angesehen.

 

(Kosten nach Kostenschätzung ca. 1,6 Mio. Euro nur für den Umbau Ausstellungsbereich)

 

In diesem Jahr 2016 wurde die Planung so weiterentwickelt, dass die Baugenehmigung mittlerweile vom Markt Garmisch-Partenkirchen erteilt werden konnte.

 

 

 

Bauabschnitt Neu- und Erweiterungsbau

Damit der Haushalt des Landkreises nicht zu sehr belastet wird, soll im Gegenzug jedoch die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten realisiert werden, d. h. der 2. Bauabschnitt mit dem Neu- und Erweiterungsbau für Museumspädagogik sowie das Büro für den Museumsleiter kann unabhängig vom Umbau des Rückgebäudes im Jahr 2017 erfolgen.

 

(Kosten nach Kostenschätzung liegen bei ca. 550.000 Euro)

 

 

3. Fördermöglichkeiten

 

Für den Umbau des Werdenfels-Museums ist vorgesehen, Förderung aus folgenden Institutionen zu beantragen.

 

Bayerische Landesstiftung

Diese fördert grundsätzlich Baumaßnahmen und eventuell auch die Ausstattung. Auf Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine rein freiwillige Leistung (Fördersatz liegt i.d.R. bei 10 – 11%).

 

Kulturfonds Bayern

Dieser fördert grundsätzlich nur Baumaßnahmen. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine rein freiwillige Leistung (Fördersatz liegt i.d.R. zwischen 20-30%.

Eine Förderung durch die Landesstiftung schließt eine Förderung durch den Kulturfonds Bayern aus.

 

Bayerische Landesstelle für nichtstaatliche Museen

Fördert grundsätzlich nur Ausstattung und Depoträume und die Planung dafür. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine rein freiwillige Leistung Der Fördersatz liegt i.d.R. zwischen 20-30%. Nach bisher erfolgten mündlichen Verhandlungen mit der Förderstelle können derzeit unverbindlich etwa 30.000 € Förderung für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt werden.

 

Kommunalinvestitionsprogramm KIP

 

Gefördert werden die energetische Sanierung der Gebäude sowie der Abbau von baulichen Barrieren. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte.

 

Seitens der Verwaltung wurde für die geplanten Maßnahmen am Museum im Februar eine Förderung beantragt. Anfang Mai erhielten wir die gute Nachricht, dass der Landkreis Garmisch-Partenkirchen genau die beantragte Summe gefördert bekommt und zwar 560.700 €. Das bedeutet, alle Kosten, die mit energetischer Sanierung und der Barrierefreiheit des Gebäudes zusammen hängen, wurden gefördert (= ca. 1/3 der gesamten Kosten für diesen Umbau).

 

Stand der Baumaßnahme

 

Die Baustelle ist seit etwa 3 Wochen eingerüstet und abgesichert. Das Museum im vorderen Bereich soll während der Umbauphase geöffnet bleiben. Um das entfallene Treppenhaus im Westen zu kompensieren ist für den Brandfall eine Fluchttreppe notwendig, die entlang des Gebäudes in der Badgasse installiert wurde. Aus ausschreibungstechnischen Gründen ist die Treppe mit einer üblichen Breite von 1,25 bis 1,50 m ausgeschrieben worden, es konnten daher gute Preise erzielt werden. Eine schmälere Treppe wäre eine Sonderanfertigung und würde zu einer Verteuerung führen. Alleine mit der Baustelleneinrichtung fehlt der Platz in der Badgasse um eine Durchfahrt für Pkw zu ermöglichen.

 

Mittlerweile ist Dach bereits entfernt, derzeit wird das Rückgebäude geschossweise abgetragen bis zum denkmalgeschützten Erdgeschoss abgetragen.

 

Kostenverfolgung

 

Die in der Kostenschätzung veranschlagten Baukosten werden derzeit leicht überschritten. Geschuldet ist dies u. a. auch der dringenden Empfehlung der Fachberater für nichtstaatliche Museen, die eine aufwändigere Lüftung angeregt hatten. Zusätzlich musste der Brandschutz durch eine Abtrennung des Treppenhauses nachgebessert und der Wasserabfluss im Innenhof verbessert werden.

 

Die nach der verfeinerten Kostenberechnung ermittelten Baukosten konnten nach den ersten Auftragsvergaben z. B. bei Rohbaumaßnahmen, Zimmererarbeiten, Unterfangungsmaßnahmen, Aufzug, insgesamt eingehalten werden. Teilweise ergaben sich leichte Unterschreitungen z. B. im Bereich der Zimmererarbeiten, teilweise Kostenüberschreitung durch Unterfangungsarbeiten, die sich gegenseitig aufheben.

 

Auf dringende Empfehlung der Fachberater der nichtstaatlichen Museen soll im Zuge der Baumaßnahme auch eine Inventarisierung der Bestände des Museums erfolgen. Dies ist Grundlage für eine Planung hinsichtlich Einrichtung und Ausstattung der Depoträume. Die Kosten für die Ausstattung fallen  nicht unter die Baukosten. Sie werden derzeit ermittelt und nach Abschluss der Prüfung den Kreisgremien bekannt gegeben.