Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Grund (Anlass) der Behandlung:

 

§ 20 Abs. 3 SpkO:

Nach Ablauf des Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht vor. Nach Erteilung des Bestätigungsvermerks durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern wird der Jahresabschluss vom Verwaltungsrat festgestellt und mit dem Lagebericht dem Träger vorgelegt.

 

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist aufgrund der Vereinigung der Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen mit der Sparkasse Oberland dem Trägerzweckverband Sparkasse Oberland zum 01. Juni 2022 beigetreten. Aufgrund dieses Beitritts ist der Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit Lagebericht nicht mehr dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen, d.h. dem Kreistag, vorzulegen, sondern dem neuen Träger, dem Trägerzweckverband Sparkasse Oberland.

 

Aus diesem Grund erfolgt die Vorstellung des Jahresabschlusses 2021 der Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen lediglich zu Informationszwecken.