Beschluss: Zur Kenntnis genommen

I.    Grund (Anlass) der Behandlung

 

Das Werdenfels-Gymnasium ist mit ca. 700 Schülern ein wichtiger Baustein in der Schullandschaft des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Einige Bereiche des Gymnasiums sind nicht mehr auf dem neuesten baulichen und technischen Stand. Es wird überlegt, in welchem Umfang und in welchen Bereichen eine Sanierung ansteht und erforderlich ist.

 

Daher wurde die weitere Entwicklung des Werdenfels-Gymnasiums schon mehrfach im Schulausschuss behandelt. In der Sitzung am 11.11.2021 wurden durchgeführte Maßnahmen vorgestellt und ein Ausblick auf geplante Maßnahmen gegeben. In der letzten Sitzung am 08.02.2022 vor Ort in der Aula mit anschließendem Rundgang durch alle Bauteile konnten sich die Mitglieder des Schulausschusses über den Bauzustand der Schule informieren.

 

Im Frühjahr wurden Voruntersuchungen beauftragt, Herr Kreisbaumeister Zenger und der Projektleiter Herr Fehse werden einen Überblick über den Stand der Planungen geben.

 

 

 

 

II.   Sachstandsbericht

 

1. Baustruktur

 

Das Werdenfels-Gymnasium stammt aus unterschiedlichen zeitlichen Epochen. Die historischen Bauten an der Wettersteinstraße und Enzianstraße mit Klassentrakt und Aula stammen von 1939 und 1955 und stehen unter Denkmalschutz.

 

Die Schule wurde im Jahr 1974 durch einen Fachklassentrakt im Westen am Mühl-bach (Sanierung 2009) und durch den sog. „Musikpavillon“ im Schulhof, einem Raum für kleinere Veranstaltungen ergänzt (Sanierung 2012). Im Jahr 1989 folgte die Er-weiterung durch eine Turnhalle.

 

 

2. durchgeführte Maßnahmen

 

Das undichte Dach im Eingangsbereich von Schule und Aula wurde umfangreich saniert. Das Dach hat in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine neue Abdichtung und Eindeckung mit Biberschwanzziegeln erhalten. Die Kosten hierfür beliefen sich auf ca. 130.000 €.

 

In den WC-Anlagen im Altbau wurden die Sanitärobjekte ausgetauscht und die Beleuchtung erneuert. Momentan finden noch Anstricharbeiten statt und es werden einzelne WC-Trennwände ausgetauscht, so dass bis Ende des Jahres die Renovierung abgeschlossen ist. Voraussichtliche Kosten 25.000 €.

 

An der Gefahrenmeldeanlage (ELA) wurden durch den Prüfsachverständigen erhebliche Mängel festgestellt, die aufgrund des Alters der Anlage nicht mehr repariert werden konnten. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Anlage handelt wurde diese erneuert.

 

Außerdem fanden Anpassungsarbeiten an der Brandmeldeanlage (BMA) statt und an der Sprinkleranlage in der Tiefgarage wurde ein neues Sprinklernetz installiert, da die Anlage die Altanlagenprüfung nicht bestanden hatte. Kosten hierfür ca. 82.000 €.

 

Auch das Datennetz in den Klassenzimmern wurde erweitert. Kosten hierfür ca. 25.000 €

 

 

3. weiterer Ausblick

 

Durch die IT-Abteilung des Landratsamtes wurde der Einbau von 50 digitalen Tafeln ausgeschrieben. In den nächsten Jahren werden alle bestehenden Tafeln durch die neuen digitalen Tafelsysteme ersetzt. Für die zusätzlich notwendigen elektrotechnischen Installationen sind 30.000 € für 2023 eingeplant.

 

Viele technische Installationen, sowie auch sicherheitsrelevante Ausstattungen werden ihre Lebensdauer in absehbarer Zeit überschritten haben. Auch die Ausstattung mehrerer Fachklassenräume ist in einem Zustand, der nur noch unzureichend den technischen und pädagogischen Anforderungen entspricht. Da eine Erneuerung der Haustechnik alle Gebäude betrifft, erscheint eine Sanierung in Einzelmaßnahmen unwirtschaftlich, so dass das SG 42 ermächtigt wurde Voruntersuchungen über den Umfang einer möglichen Generalsanierung durchzuführen.

 

Hierfür wurde ein koordinierendes Architekturbüro sowie verschiedene Ingenieurbüros aus den Bereichen Altlasten, Haustechnik, Elektrotechnik, Bauphysik und Brandschutz beauftragt. Erste Zwischenergebnisse können am 15.11. mitgeteilt werden.

 

Nach Abschluss der Voruntersuchungen wird ein Sanierungskonzept erarbeitet, auf dessen Grundlage die weiteren Planungsschritte (VgV-Verfahren, Architektenwettbewerb etc.) in die Wege geleitet werden können. Hierfür sind 200.000 € für 2023 vorgesehen.

 

Prinzipiell sollen anstehende Sanierungsmaßnahmen einer Generalsanierung nicht vorgreifen. Deshalb wird auf die Installation dezentraler Lüftungsanlagen vorab verzichtet und ein entsprechendes Anlagenkonzept ist fester Bestandteil einer anstehenden Sanierungsplanung.