Sitzung: 06.12.2022 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Vorlage: 21/022/2022
Beschluss:
Die veränderte
Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege wird in der
vorliegenden Form beschlossen und im Gesamten neu bekannt gemacht.
Als Anerkennungsbetrag im Sinne des § 3 Abs.2 Nr.1 der neuen
Satzung wird ab dem 01.01.2023 ein Betrag in Höhe von 458,13 € festgelegt. Als
Sachaufwandspauschale im Sinne des § 3 Abs.2 Nr.3 der neuen Satzung wird ab dem
01.01.2023 ein Betrag in Höhe von 350,00 € festgelegt.