Beschluss:

 

1.)    Der Kreistag beschließt die Anwendbarkeit der Unterschwellenvergabeordnung – UVgO für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

 

2.)    Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen bekennt sich dazu, sämtliche Entscheidungen über Beschaffungen und Aufträge an der Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Standards im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und an den Vergaberechtsgrundsätzen auszurichten.

 

3.)    Um die damit verbundenen Ziele einer nachhaltigen und fairen Beschaffung und damit umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vergabe erreichen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, einen „Vergabeleitfaden“ als Handreichung für die Durchführung von Vergabeverfahren und eine entsprechende Dienstanweisung zur Anwendung und Umsetzung des Vergabeleitfadens zu entwerfen.

 

In diesen Vergabeleitfaden sind, sofern rechtlich zulässig, die Vorgaben und grundsätzlich gewünschten Zielrichtungen aus den Anträgen einzuarbeiten.

Grundlegend soll dabei ein fairer Handel und Grundsätze zum Umwelt- und Ressourcenschutz durch Vorgaben in den Vergabeunterlagen eingefordert werden. Waren aus regionaler und möglichst ökologischer Produktion sollen vorrangig berücksichtigt werden. Sofern Waren generell oder jahreszeitlich bedingt nur als Importware bezogen werden können, sollen (soweit verfügbar und wirtschaftlich) aus fairem Handel beschafft werden.

 

4.)    Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Vergaben von „Außer-Haus-Verpflegungen in öffentlichen Einrichtungen mit kommunaler Trägerschaft und in kommunalen Gemeinschaftsverpflegungen die Regionalität und Saisonalität von Lebensmitteln“ als Vergabekriterien im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beim jeweiligen Einzelfall in die Ausschreibung aufzunehmen.

 

5.)    Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erteilung öffentlicher Aufträge auf zeitgemäße Tarif-, Sozial- und Ökostandards zu achten.