Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Anwesend: 39

Beschluss:

Die veränderte Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege wird in der vorliegenden Form beschlossen und im Gesamten neu bekannt gemacht.

 

Als Anerkennungsbetrag im Sinne des § 3 Abs.2 Nr.1 der neuen Satzung wird ab dem 01.01.2023 ein Betrag in Höhe von 458,13 € festgelegt. Als Sachaufwandspauschale im Sinne des § 3 Abs.2 Nr.3 der neuen Satzung wird ab dem 01.01.2023 ein Betrag in Höhe von 350,00 € festgelegt.