Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt Kosten als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für ambulante Therapien. Bei den Behandlungssätzen orientieren wir uns an den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages.    

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 16.06.2016 wurde die Anpassung der Entgeltleistungen nach dem SGB VIII auf der Basis der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages rückwirkend zum 01.03.2016 beschlossen.

 

Für die weitere Fortschreibung der Entgelte wird nun lediglich auf die angepassten Tabellenwerte der Anhänge A und F zum Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII verwiesen. Über die regelmäßige Fortschreibung der Tabellenwerte informiert der Bayerische Landkreistag im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenvertrages entsprechend.

 

Die aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages sehen eine Erhöhung der Sätze ab 01.01.2023 vor. Bisher galten folgende Sätze:

 

(Aus-)Bildungsabschluss

Stundensatz alt

Diplom-Psycholog*innen / Diplom-Pädagog*innen (Univ.) / Master 

61,70

Sozialpädagog*innen / Bachelor mit Zusatzausbildung  

51,80

Sozialpädagog*innen / Bachelor  

48,48

Erzieher*innen und Heilpädagog*innen 

45,67

Hilfskräfte und Fachtherapeut*innen ohne staatlich anerkannte Ausbildung 

37,55

 

 

 

 

 

Ab 01.01.2023 sollen rückwirkend gelten:

(Aus-)Bildungsabschluss

Stundensatz neu

Diplom-Psycholog*innen / Diplom-Pädagog*innen (Univ.) / Master 

62,14

Sozialpädagog*innen / Bachelor mit Zusatzausbildung  

54,27

Sozialpädagog*innen / Bachelor  

51,29

Erzieher*innen und Heilpädagog*innen 

47,76

Hilfskräfte und Fachtherapeut*innen ohne staatlich anerkannte Ausbildung 

38,65

 

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst eine erneute (rückwirkende) Anpassung der Sätze im Jahr 2023 erfolgen wird.