Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt
Kosten als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für ambulante Therapien. Bei
den Behandlungssätzen orientieren wir uns an den Empfehlungen des Bayerischen
Landkreistages.
In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 16.06.2016 wurde die Anpassung der
Entgeltleistungen nach dem SGB VIII auf der Basis der Empfehlungen des
Bayerischen Landkreistages rückwirkend zum 01.03.2016 beschlossen.
Für die weitere Fortschreibung der Entgelte wird nun lediglich
auf die angepassten Tabellenwerte der Anhänge A und F zum Rahmenvertrag nach §
78f SGB VIII verwiesen. Über die regelmäßige Fortschreibung der Tabellenwerte informiert
der Bayerische Landkreistag im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenvertrages
entsprechend.
Die aktuellen Empfehlungen des Bayerischen
Landkreistages sehen eine Erhöhung der Sätze ab 01.01.2023 vor. Bisher galten
folgende Sätze:
(Aus-)Bildungsabschluss |
Stundensatz
alt |
Diplom-Psycholog*innen / Diplom-Pädagog*innen (Univ.) / Master |
61,70 |
Sozialpädagog*innen / Bachelor mit Zusatzausbildung |
51,80 |
Sozialpädagog*innen / Bachelor
|
48,48 |
Erzieher*innen und Heilpädagog*innen
|
45,67 |
Hilfskräfte und Fachtherapeut*innen ohne
staatlich anerkannte Ausbildung
|
37,55 |
Ab 01.01.2023 sollen
rückwirkend gelten:
(Aus-)Bildungsabschluss |
Stundensatz
neu |
Diplom-Psycholog*innen / Diplom-Pädagog*innen (Univ.) / Master |
62,14 |
Sozialpädagog*innen / Bachelor mit Zusatzausbildung |
54,27 |
Sozialpädagog*innen / Bachelor
|
51,29 |
Erzieher*innen und Heilpädagog*innen
|
47,76 |
Hilfskräfte und Fachtherapeut*innen ohne
staatlich anerkannte Ausbildung
|
38,65 |
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst eine erneute (rückwirkende) Anpassung
der Sätze im Jahr 2023 erfolgen wird.