Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Grund (Anlass) der Behandlung:

 

Der Kreistag hat am 23.03.2023 (KliMo/003/2023) die Teilnahme am European Energy Award, einem Qualitätsmanagementverfahren zur Steuerung und Kontrolle energie- und klimaschutzbezogener Aufgaben und Projekte, beschlossen.

 

Die Stabstelle Klimaschutz und Mobilität berichtet zum aktuellen Sachstand.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis soll zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes - unter Vorbehalt einer Förderung - am European Energy Award als international anerkanntem Qualitätsmanagementverfahren zur Steuerung und Kontrolle energie- und klimaschutzbezogener Aufgaben und Projekte teilnehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und bei positivem Bescheid ein Vergabeverfahren für ein begleitendes Fachbüro durchzuführen.

 

Der Förderantrag wurde im Rahmen der Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFör) 2023 gestellt und zum 11.04.2023 an die Projektträgerstelle „Sachgebiet 55.1 – Rechtsfragen Umwelt“ der Regierung von Oberbayern übermittelt. Eine schriftliche Eingangsbestätigung wurde erhalten.

 

Nach telefonischer Auskunft vom 24.05.2023 von Frau Christina Gabel, Sachbearbeiterin Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ (KommKlimaFöR), ist derzeit, entgegen der auf der Seite der Regierung von Oberbayern veröffentlichten Angabe, mit einer sehr langen Wartefrist und Bearbeitungsdauer zu rechnen. Die derzeitige Bearbeitungsdauer wurde telefonisch mit 1,5 Jahren angegeben. Grund hierfür ist laut Aussage der Projektträgerstelle, dass die Sachbearbeitung des Förderprogramms längere Zeit unbesetzt blieb. Laut Frau Gabel soll eine zusätzliche Stelle für die Bearbeitung im Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ (KommKlimaFöR) geschaffen werden. Wann eine solche besetzt werden kann bzw. zu einer kürzeren Bearbeitungsdauer führen könne, sei nicht abzusehen.

 

Auf Grund der diesjährigen begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel im Haushalt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen und der auch im kommenden Jahr zu erwarteten finanziellen Lage, schlägt die Verwaltung vor, von einem Antrag zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn und dem damit einhergehenden Risiko zum vollumfänglichen Tragen der Kosten (geschätzte Gesamtkosten ohne Förderung  50.300 € brutto für eine Laufzeit von 3 Jahren) abzusehen und das Projekt nach regulärer Bearbeitung durch die Förderstelle abzuwickeln.

 

Um die sehr lange Bearbeitungsdauer zu überbrücken, soll das bereits diskutierte Expertengremium (Beschluss KliMo/003/2022) bereits unabhängig von der Teilnahme am European Energy Award zu mindestens zwei Sitzungen im Jahr 2023 zusammentreffen. Dort sollen die bisher bestehenden Konzepte zu Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Mobilität evaluiert und weitere kurzfristige Maßnahmen identifiziert werden. Die Verwaltung wird die entsprechenden Vorbereitungen zeitnah umsetzen und die bereits definierten Personen zu den Sitzungen einladen.