Grund
(Anlass) der Behandlung:
In der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses vom 24.11.2022 wurde die Entscheidung einer
geänderten Elternbeitragssatzung vertagt, da der Ausschuss der Auffassung war,
dass eine Erhöhung zum derzeitigen Zeitpunkt wegen der gestiegenen allgemeinen
Lebenshaltungskosten nicht günstig sei. Die Verwaltung sollte zudem prüfen, ob
nicht Elternbeiträge nach Einkommen gestaffelt werden könnten.
Nachdem in der
damaligen Sitzung diesbezüglich noch einige Fragen offen blieben, wird Herr
Erschens den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nun in einem kurzen Sachvortrag
die allgemeine Rechtslage bzgl. der Elternbeiträge erläutern sowie Stellung zur
Frage der Einkommensstaffelung beziehen.