Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Grund (Anlass) der Behandlung:

 

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.11.2022 wurde die Entscheidung einer geänderten Elternbeitragssatzung vertagt, da der Ausschuss der Auffassung war, dass eine Erhöhung zum derzeitigen Zeitpunkt wegen der gestiegenen allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht günstig sei. Die Verwaltung sollte zudem prüfen, ob nicht Elternbeiträge nach Einkommen gestaffelt werden könnten.

 

Nachdem in der damaligen Sitzung diesbezüglich noch einige Fragen offen blieben, wird Herr Erschens den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nun in einem kurzen Sachvortrag die allgemeine Rechtslage bzgl. der Elternbeiträge erläutern sowie Stellung zur Frage der Einkommensstaffelung beziehen.