Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Grund (Anlass) der Behandlung:

 

Am 12.10.2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (GaFöG) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027.

 

Der Rechtsanspruch gilt zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch jeweils um eine Klassenstufe ausgeweitet werden, so dass im August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

 

Die Wahrnehmung der Planungsverantwortung für Aufgaben nach dem SGB VIII muss im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgen. Demzufolge trägt der öffentliche Jugendhilfeträger auch die Verantwortung dafür, dass rechtzeitig ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschaffen wird.

 

Frau Scholten als Jugendhilfeplanerin wird den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nun die Rahmenbedingungen des „Rechtsanspruches Ganztag“ und den Sachstand bzgl. der Planungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen erläutern.