Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.       Der Kreisausschuss nimmt von der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 samt Rechenschaftsbericht nach Art. 88 Abs. 2 der Landkreisordnung Kenntnis.

 

2.       Die unabweisbaren Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 2022 werden gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO KT) genehmigt.