Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt Kosten als
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für ambulante Therapien. Bei den
Behandlungssätzen orientieren wir uns an den Empfehlungen des Bayerischen
Landkreistages.
In
der Jugendhilfeausschusssitzung vom 16.06.2016 wurde die Anpassung der
Entgeltleistungen nach dem SGB VIII auf der Basis der Empfehlungen des
Bayerischen Landkreistages rückwirkend zum 01.03.2016 beschlossen.
Für die weitere Fortschreibung der Entgelte wird nun lediglich
auf die angepassten Tabellenwerte der Anhänge A und F zum Rahmenvertrag nach §
78f SGB VIII verwiesen. Über die regelmäßige Fortschreibung der Tabellenwerte informiert
der Bayerische Landkreistag im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenvertrages
entsprechend.
Die Entgelterhöhung soll laut TVÖD eigentlich erst ab
01.03.2024 gelten. Nachdem den selbständigen Kräften aber die
Inflationsausgleichsprämie rechtlich nicht zusteht, weil sie kein Bestandteil
des TVÖD ist, sollte unserer Einschätzung nach eine Erhöhung schon zum
01.01.2024 in Kraft treten. Bisher galten folgende Sätze:
(Aus-)Bildungsabschluss |
Stundensatz
alt |
Diplom-Psycholog*innen / Diplom-Pädagog*innen (Univ.) / Master |
62,14 |
Sozialpädagog*innen / Bachelor mit Zusatzausbildung |
54,27 |
Sozialpädagog*innen / Bachelor
|
51,29 |
Erzieher*innen und Heilpädagog*innen
|
47,76 |
Hilfskräfte und Fachtherapeut*innen ohne
staatlich anerkannte Ausbildung
|
38,65 |
Ab 01.01.2024 sollen gelten:
(Aus-)Bildungsabschluss |
Stundensatz
neu |
Diplom-Psycholog*innen / Diplom-Pädagog*innen (Univ.) / Master |
66,70 |
Sozialpädagog*innen / Bachelor mit Zusatzausbildung |
59,17 |
Sozialpädagog*innen / Bachelor
|
56,05 |
Erzieher*innen und Heilpädagog*innen
|
52,43 |
Hilfskräfte und Fachtherapeut*innen ohne
staatlich anerkannte Ausbildung
|
42,96 |