Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt Kosten als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für ambulante Therapien. Bei den Behandlungssätzen orientieren wir uns an den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages.    

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 16.06.2016 wurde die Anpassung der Entgeltleistungen nach dem SGB VIII auf der Basis der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages rückwirkend zum 01.03.2016 beschlossen.

 

Für die weitere Fortschreibung der Entgelte wird nun lediglich auf die angepassten Tabellenwerte der Anhänge A und F zum Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII verwiesen. Über die regelmäßige Fortschreibung der Tabellenwerte informiert der Bayerische Landkreistag im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenvertrages entsprechend.


Die Entgelterhöhung soll laut TVÖD eigentlich erst ab 01.03.2024 gelten. Nachdem den selbständigen Kräften aber die Inflationsausgleichsprämie rechtlich nicht zusteht, weil sie kein Bestandteil des TVÖD ist, sollte unserer Einschätzung nach eine Erhöhung schon zum 01.01.2024 in Kraft treten. Bisher galten folgende Sätze:

 

(Aus-)Bildungsabschluss

Stundensatz alt

Diplom-Psycholog*innen / Diplom-Pädagog*innen (Univ.) / Master 

62,14

Sozialpädagog*innen / Bachelor mit Zusatzausbildung  

54,27

Sozialpädagog*innen / Bachelor  

51,29

Erzieher*innen und Heilpädagog*innen 

47,76

Hilfskräfte und Fachtherapeut*innen ohne staatlich anerkannte Ausbildung 

38,65

 

 

Ab 01.01.2024 sollen gelten:

(Aus-)Bildungsabschluss

Stundensatz neu

Diplom-Psycholog*innen / Diplom-Pädagog*innen (Univ.) / Master 

66,70

Sozialpädagog*innen / Bachelor mit Zusatzausbildung  

59,17

Sozialpädagog*innen / Bachelor  

56,05

Erzieher*innen und Heilpädagog*innen 

52,43

Hilfskräfte und Fachtherapeut*innen ohne staatlich anerkannte Ausbildung 

42,96