Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Für die Verwaltung der Kreisstraßen werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 135.253,48 Euro gemäß § 43 Abs. 3 Satz 3 GeschO-KT bei Haushaltsstelle 0.6500.5130 im Haushaltsjahr 2023 genehmigt.