Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Grund (Anlass) der Behandlung:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.12.2022 zu Vorlage 13/011/2022 Beschlüsse zur Vergabepraxis im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, unter Berücksichtigung der hierzu vorliegenden Anträge der Fraktionen, gefasst. Der Bereich Vergaberecht im Sachgebiet 13 ist mit der Ausarbeitung einer Vergaberichtlinie betraut und erarbeitet diese Richtlinie. Der abschließende Entwurf der Richtlinie soll bis Jahresende 2023 vorliegen. Vorgreifend hat die zuständige Sachbearbeiterin aktuell einen „Laufzettel für Verträge“ und die dazugehörige Dienstanweisung abschließend erarbeitet, die im Monat Oktober 2023 in der Verwaltung eingeführt werden sollen.

 

 

Sachverhalt:

 

Bei der öffentlichen Beschaffung und damit bei der Umsetzung des Vergaberechts handelt es sich um eine zunehmend komplexe bis komplizierte Rechtsmaterie. Die Beschäftigten im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sollen zur rechtskonformen Umsetzung des Vergaberechts durch einen hausinternen Vergabeleitfaden unterstützt werden. Damit werden auch die Beschlüsse des Kreistags in seiner Sitzung vom 16.12.2022 umgesetzt.

 

Der Beratungs- und Koordinierungsbedarf im Bereich öffentlicher Beschaffungen ist sehr groß, sodass eine kurzfristige Fertigstellung des Leitfadens noch nicht erfolgen konnte. Der Entwurf wird parallel zu den zahlreich zu bearbeitenden hausinternen Anfragen und Vergabeverfahren erarbeitet. Spätestens zum Jahresende 2023 soll der Leitfaden den Beschäftigten zur Verfügung stehen.

 

Als ersten Schritt zur Umsetzung hat das SG 13 einen „Laufzettel für Verträge“ entwickelt. Dieser Laufzettel enthält alle steuer-, vergabe-, förder- und haushaltsrechtlichen Angaben, welche dann künftig gebündelt dem SG 13 vorliegen. Für die Einführung des Laufzettels wurde bereits eine Dienstanweisung entworfen. Bereits in dieser Dienstanweisung werden die gefassten Kreistagsbeschlüsse zur Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Standards, der Vergabegrundsätze sowie der Vorgaben und grundsätzlich gewünschten Zielrichtungen aus den Anträgen aufgegriffen. Der Laufzettel und die dazugehörige Dienstanweisung werden im Oktober 2023 im Landratsamt eingeführt.

 

Selbstverständlich werden die Vorgaben und gewünschten Zielrichtungen aus den Anträgen (z. B. fairer Handel, Umwelt- und Ressourcenschutz etc.) bereits bei den aktuellen Beschaffungsvorgängen bzw. den stattfindenden vergaberechtlichen Beratungen durch das SG 13 berücksichtigt. Außer-Haus-Verpflegungen in öffentlichen Einrichtungen mit kommunaler Trägerschaft und in kommunalen Gemeinschaftsverpflegungen wurden bislang noch nicht neu ausgeschrieben. Aber auch bei einer hier künftig erforderlich werdenden Ausschreibung kann, auch vor einer Einführung des Vergabeleitfadens, die Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse bereits verwirklicht werden.