Sitzung: 10.10.2023 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Der
Landkreis beschließt die Neufassung der Förderrichtlinien von
Investitionskosten für ambulante Pflegedienste im Landkreis
Garmisch-Partenkirchen ab dem 01.01.2024 in der vorgelegten Form.
Die bisherigen
Förderrichtlinien vom 15.04.1997 treten zum 31.12.2023 außer Kraft.