Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Landkreis beschließt die Neufassung der Förderrichtlinien von Investitionskosten für ambulante Pflegedienste im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ab dem 01.01.2024 in der vorgelegten Form.

 

Die bisherigen Förderrichtlinien vom 15.04.1997 treten zum 31.12.2023 außer Kraft.