Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Anwendung des ermäßigten Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende im Freistaat Bayern im Landkreis Garmisch-Partenkirchen vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2023, vorbehaltlich der vollumfänglichen Kostenübernahme der Ausgleichszahlungen durch das Land Bayern.

 

Eigene Haushaltsmittel des Landkreises werden nicht eingesetzt.

 

Der Kreistag beauftragt den Landrat, die für die Anwendung des ermäßigten Deutschlandtickets nötige Änderungsallgemeinverfügung zum Deutschlandticket zu erlassen.