Sitzung: 23.10.2023 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Anwesend: 45
Beschluss:
Der
Landkreis beschließt die Neufassung der Förderrichtlinien von
Investitionskosten für ambulante Pflegedienste im Landkreis
Garmisch-Partenkirchen ab dem 01.01.2024 in der vorgelegten Form.
Die bisherigen
Förderrichtlinien vom 15.04.1997 treten zum 31.12.2023 außer Kraft.