Sitzung: 12.12.2023 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Anwesend: 43
Vorlage: KliMo/026/2023
Beschluss:
1.
Die Anwendung des
Deutschlandtickets, inklusive dazugehöriger Ermäßigungsvarianten im Landkreis
Garmisch-Partenkirchen zum 01.01.2024 unter der Maßgabe der im Beschlussvortrag
dargestellten Rahmenbedingungen bis zum 30.04.2024, wird beschlossen.
2.
Der Landrat wird beauftragt, die für die
Anwendung der Regelungen des § 45a PBefG sowie des Deutschlandtickets inklusive
dazugehöriger Ermäßigungsvarianten ab 01.01.2024 bis 30.04.2024 nötige
Allgemeine Vorschrift orientiert an Anlage 1 als Allgemeinverfügung zu erlassen
und rechtzeitig bekannt zu geben; die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Unter der Maßgabe,
dass dem Landkreis keine Ausgleichskosten gegenüber den Verkehrsunternehmen
entstehen, wird der Landrat ermächtigt, weitere Verordnungen zur Verlängerung
des Deutschlandtickets über den 30.04.2024 hinaus zu erlassen sowie, falls
nötig, vorzeitig aufzuheben.