Beschluss:

 

1.        Die Anwendung des Deutschlandtickets, inklusive dazugehöriger Ermäßigungsvarianten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zum 01.01.2024 unter der Maßgabe der im Beschlussvortrag dargestellten Rahmenbedingungen bis zum 30.04.2024, wird beschlossen.

2.        Der  Landrat wird beauftragt, die für die Anwendung der Regelungen des § 45a PBefG sowie des Deutschlandtickets inklusive dazugehöriger Ermäßigungsvarianten ab 01.01.2024 bis 30.04.2024 nötige Allgemeine Vorschrift orientiert an Anlage 1 als Allgemeinverfügung zu erlassen und rechtzeitig bekannt zu geben; die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

3.        Unter der Maßgabe, dass dem Landkreis keine Ausgleichskosten gegenüber den Verkehrsunternehmen entstehen, wird der Landrat ermächtigt, weitere Verordnungen zur Verlängerung des Deutschlandtickets über den 30.04.2024 hinaus zu erlassen sowie, falls nötig, vorzeitig aufzuheben.