Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Grund (Anlass) der Behandlung:

 

Die Freien Wähler der Landkreisgemeinden stellten mit Schreiben vom 08.12.2020 den Antrag, dass künftig bei Außer-Haus-Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und auch in kommunalen Gemeinschaftsverpflegungen die Regionalität und auch die Saisonalität von Lebensmitteln ausschlaggebende Vergabekriterien sind. Bei künftigen Ausschreibungen sind Produkte aus der Region, die die Bestimmungen von „GQ – geprüfte Qualität Bayern“ erfüllen oder auch mit dem blauen Bio-Siegel „geprüfte Bio-Qualität Bayern“ zertifiziert sind als zusätzliches Kriterium zu berücksichtigen.

 

Wir möchten Ihnen heute einen Überblick über die Situation in Einrichtungen geben, auf die der Landkreis Einfluss nehmen kann. Vorab weisen wir darauf hin, dass die Schulen die Lieferung von Verpflegung in eigener Zuständigkeit geregelt haben und Wert darauf legen, hier weiterhin in eigener Zuständigkeit handeln zu können.

 

 

Sachverhalt:

 

Im Einzelnen ergibt sich aktuell folgender Sachverhalt:

 

Der „Belieferungs- und Servicevertrag“ zwischen dem Landkreis („Landratsamt Garmisch-Partenkirchen“) und der „Klinikum Garmisch-Partenkirchen gGmbH“ zur Schülerverpflegung im beruflichen Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen durch die Zentralküche des Klinikum Garmisch-Partenkirchen wurde mit Wirkung vom 01.04.2022 seitens des Sachgebietes Liegenschaften geschlossen.

 

Der Vertrag begann am 1. April 2022 und läuft auf unbestimmte Zeit. Konkrete Regelungen, die den Antrag der Freien Wähler der Landkreisgemeinden vom 8.12.2020 (Regionalität und Saisonalität) und damit den Kreistagsbeschluss vom 16.12.2022 umsetzen, sind im Vertrag zwar nicht enthalten. Dennoch konnte durch Nachfrage direkt beim Auftragnehmer (Herrn Rothweile, Leiter Einkauf & Logistik) in Erfahrung gebracht werden, dass „der Warenbezug zur Belieferung des Schulzentrums analog des Lebensmitteleinkaufs für die Patientenversorgung erfolgt. Neben dem Gebot der Wirtschaftlichkeit spielen hierbei auch die genannten Punkte (Regionalität, Saisonalität, Qualitätssiegel, Einkauf bei im Landkreis ansässigen Bäckereien, Metzgereien, Landwirten oder Hofläden, kurze Transportwege und die sichere Herkunft der Lebensmittel) eine Rolle. Aktuell bezieht das Klinikum Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukte und Käse u. a. auch von regionalen oder bayerischen Betrieben. Ebenso bezieht das Klinikum einen großen Teil der Backwaren von einem ortsansässigen Bäcker. Im Zuge der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes werden zukünftig weitere, entsprechende Faktoren eine Rolle spielen.“

 

Die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler am Werdenfels-Gymnasium wurde von der Schule selbst organisiert und erfolgt über ein Essen-Management-System. Der Landkreis ist hier nicht eingebunden. Dennoch ist bekannt, dass die Mittagsverpflegung von einem ortsansässigen Metzger durchgeführt wird.

 

Die Verpflegung an der Christophorus-Schule wird vom „Förderverein für die Mittagsbetreuung an der Christophorus-Schule e.V.“ finanziert. Es wird jeden Tag ein frisch zubereitetes, abwechslungsreiches und gesundes 3-Gänge-Menü angeboten.

Sowohl die Schule, als auch der Verein legen sehr viel Wert auf regionale Produzenten und Lieferanten. Obst und Gemüse werden mehrfach in der Woche frisch von regionalen Händlern geliefert (z.B. Bio-Paradies Garmisch). Fleisch wird frisch von einem vertrauenswürdigen Lieferanten geliefert (derzeit Hofladen Jochala Partenkirchen). Milch und Käse werden von der Schaukäserei Ammergauer Alpen in Ettal bezogen. Zudem wird auch im örtlich Lebensmittelladen EDEKA Bartl eingekauft.

EDEKA Bartl führt auch „genial REGIONALe“ Produkte. Die Essenssituation wird als Teil des pädagogischen Alltags verstanden. Auch aus diesem Grund wurde zur Einhaltung und Umsetzung der gesetzten Ziele ein eigenes „Verpflegungsleitbild und –konzept“ erstellt. Der Landkreis hat mit dieser Finanzierung und Organisation der Mittagsverpflegung nichts zu tun.

 

Die Verpflegung im Schülerwohnheim Mittenwald wird vom Deutschen Orden übernommen und finanziert sich über die Restkostenumlage, so dass dem Landkreis hier keinerlei Verpflegungskosten entstehen. Wie die Verpflegung und der Einkauf / die Beschaffung organisiert ist, ist uns nicht bekannt. Wir werden den Deutschen Orden jedoch auf die Beschlussfassung seitens des Kreistages hinweisen.

 

 

 

 

Die Verpflegung in den sozialen Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer wird von der Regierung übernommen (Staatshaushalt bei Neuverträgen). Bei Leistungen nach dem AsylG handelt es sich um Vollverpflegungsunterkünfte. Die Vergabekriterien für Verpflegung in diesen Unterkünften entziehen sich unserer Kenntnis.

 

Weitere Außer-Haus-Verpflegungen in öffentlichen Einrichtungen mit kommunaler Trägerschaft und in kommunalen Gemeinschaftsverpflegungen gibt es beim Landkreis Garmisch-Partenkirchen aktuell nicht. Sofern Ausschreibungen dieser Art in Zukunft erforderlich werden, beziehen wir uns auf die Aussagen im Sachstandsbericht in der Sitzung des Kreisausschuss vom 10.10.2023 und können versichern, dass die Vorgaben des Kreistagsbeschlusses vom 16.12.2022 Berücksichtigung finden werden. Selbstverständlich würden wir dann auch auf die zahlreichen Hinweise und Anregungen der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Bayern, die Bio-Verordnung für die Außer-Aus-Verpflegung (Bio-AHVV) sowie zahlreiche weitere Qualitätsstandards u.a. der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) zurück kommen. Die zahlreichen Fördermöglichkeiten aus dem EU-Schulprogramm sollten den Gemeinden bekannt sein und können für Verpflegungen in Kitas und Grundschulen sicherlich bereits genutzt werden.