Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die vorliegende Haushaltssatzung sowie deren Anlagen (Haushaltsplan, Stellenplan, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Klinikum, Finanzplan und Investitionsprogramm) für das Jahr 2024.

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird auf 55,0 v. H. der Umlagekraft festgesetzt.