Grund
(Anlass) der Behandlung:
Das neue Tierschutzgesetz steht auf der Agenda des Deutschen
Bundestages. Dabei ist auch das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von
Rindern innerhalb einer Frist von 5 Jahren geplant. Für die
Kombinationshaltung, wo die Tiere im Winterhalbjahr angebunden sind und im
Sommer auf die Weide dürfen, soll eine Ausnahme kommen, allerdings mit kaum
erfüllbaren bzw. inakzeptablen Bedingungen. So soll die Ausnahme nicht mehr für
den Hofnachfolger gelten und es ist auch ein Austrieb oder Auslauf im Winter
bei Schnee und Eis 2 x wöchentlich zu ermöglichen. Im Zuge einer
Verbändeanhörung mit Frist 01.03.2024 konnten Anregungen und Bedenken
vorgebracht werden.
Eine Befassung oder gar Beschlussfassung des Kreistages war angesichts
der Frist 1.3.2024 nicht möglich. Während der Fraktionsvorbesprechung vor der
Sitzung des Kreisausschusses am 26.02.2024 wurde über das Thema
Kombinationshaltung gesprochen und der Vorschlag der Verwaltung unterstützt,
als Meinungsäußerung aus dem Landkreis GAP ein fundiertes parteiübergreifendes
Schreiben der Kreistagsfraktionen fristgerecht an Bonn bzw. Berlin
einzureichen. In
diesem Schreiben sollte vor allem gefordert werden, dass die Ausnahmeregelung
auch für Hofnachfolger gelten muss und auf den winterlichen Austrieb oder
Auslauf zu verzichten ist. Dieses Schreiben hatte das Sachgebiet 32
verfasst und war auch mit dem Bayerischen Bauernverband und dem
Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern sowie Frau Tessy Lödermann in Ihrer
Funktion als Vorsitzende des Tierschutzvereins Garmisch-Partenkirchen
abgestimmt. Alle Vorsitzenden bzw. Vertreter der anwesenden Kreistagsfraktionen
hatten sich für dieses Vorgehen ausgesprochen. Das Schreiben ist fristgerecht
am 27.02.2024 ausgelaufen.