Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Grund (Anlass) der Behandlung:

 

Das neue Tierschutzgesetz steht auf der Agenda des Deutschen Bundestages. Dabei ist auch das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern innerhalb einer Frist von 5 Jahren geplant. Für die Kombinationshaltung, wo die Tiere im Winterhalbjahr angebunden sind und im Sommer auf die Weide dürfen, soll eine Ausnahme kommen, allerdings mit kaum erfüllbaren bzw. inakzeptablen Bedingungen. So soll die Ausnahme nicht mehr für den Hofnachfolger gelten und es ist auch ein Austrieb oder Auslauf im Winter bei Schnee und Eis 2 x wöchentlich zu ermöglichen. Im Zuge einer Verbändeanhörung mit Frist 01.03.2024 konnten Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

 

Eine Befassung oder gar Beschlussfassung des Kreistages war angesichts der Frist 1.3.2024 nicht möglich. Während der Fraktionsvorbesprechung vor der Sitzung des Kreisausschusses am 26.02.2024 wurde über das Thema Kombinationshaltung gesprochen und der Vorschlag der Verwaltung unterstützt, als Meinungsäußerung aus dem Landkreis GAP ein fundiertes parteiübergreifendes Schreiben der Kreistagsfraktionen fristgerecht an Bonn bzw. Berlin einzureichen. In diesem Schreiben sollte vor allem gefordert werden, dass die Ausnahmeregelung auch für Hofnachfolger gelten muss und auf den winterlichen Austrieb oder Auslauf zu verzichten ist. Dieses Schreiben hatte das Sachgebiet 32 verfasst und war auch mit dem Bayerischen Bauernverband und dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern sowie Frau Tessy Lödermann in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Tierschutzvereins Garmisch-Partenkirchen abgestimmt. Alle Vorsitzenden bzw. Vertreter der anwesenden Kreistagsfraktionen hatten sich für dieses Vorgehen ausgesprochen. Das Schreiben ist fristgerecht am 27.02.2024 ausgelaufen.