Sitzung: 11.10.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Zur Kenntnisnahme:
Aktuell liegt ein Antrag der
Grundschule Oberammergau auf die Einrichtung einer Teilzeitstelle JaS vor.
Zusammen mit dem Antrag des Beruflichen Schulzentrums Garmisch-Partenkirchen,
der bereits im JHA am 21.06.17 beraten und beschlossen wurde, sind so
voraussichtlich 1,5 neue Stellen zu schaffen.
Die im Landkreis tätigen Freien
Träger der JaS (Caritas und Condrobs) sehen sich - auf Grund der Höhe des
Anteils der Eigenbeteiligung (10 %) verbunden mit der Vielzahl der geschaffenen
Stellen - nicht mehr in der Lage, weitere Stellenanteile zu übernehmen. Derzeit
gibt es im Landkreis keinen weiteren Wohlfahrtsverband, der an der Übernahme
einer Trägerschaft für JaS Interesse hätte. Umgekehrt ist eine Abweichung von
der zwingend geforderten Eigenbeteiligung gemäß den Förderrichtlinien für JaS
und Bestimmungen der Regierung von Oberbayern nicht möglich. In der
Kreisausschusssitzung vom 12.09.2017 war
deshalb ein Beschluss nötig, die noch ausstehenden 1,5 Stellen in den
Stellenplan des Landratsamtes aufzunehmen, so dass ab sofort neben Caritas und
Condrobs das Amt für Kinder, Jugend und Familie Trägerschaften übernehmen
kann.
Mit Condrobs wurde im Vorfeld besprochen,
die Vollzeitstelle am Beruflichen Schulzentrum aus fachlichen Gründen in die
Trägerschaft von Condrobs zu geben und im Austausch dafür zwei aktuelle
Teilzeitstellen von Condrobs zu übernehmen.
Für den Landkreis
Garmisch-Partenkirchen bedeutet dies nun die Trägerschaft von 3 neuen
Teilzeitstellen (0,5) für die JaS an voraussichtlich folgenden Einsatzorten:
·
Grundschule Garmisch-Partenkirchen Burgrain
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Grundschule Oberammergau
·
Mittelschule Oberammergau
Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie gerne zur Verfügung.