Sitzung: 22.02.2018 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
1. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen
verzichtet auf allen kreiseigenen Flächen auf den Einsatz von chemischen
Pflanzenschutzmitteln (PSM) einschl. Glyphosat. Darauf achtet der Landkreis
auch beim Abschluss oder der Verlängerung von Pachtverträgen. Dienstleister,
die der Landkreis mit der Pflege von Grün-, Sport- oder Verkehrsflächen
beauftragt, werden vertraglich ebenfalls zu einem Verzicht auf PSM
verpflichtet.
2. Ausnahmen kommen nur in Einzelfällen
und nur dann in Frage, wenn ein Einsatz
von PSM zur Bekämpfung von invasiven Pflanzen (Neophyten) geboten ist, wenn und
soweit eine herkömmliche/manuelle Behandlung nicht möglich ist oder keinen
Erfolg verspricht.
3. Der Landkreis empfiehlt auch seinen
Märkten und Gemeinden, auf den Einsatz von PSM zu verzichten. Er wirkt in
geeigneter Form, etwa durch Berichte in der Landkreiszeitung, darauf hin, dass
auch auf privaten und kirchlichen Flächen, wie etwa Hausgärten, Stellflächen,
Friedhöfen und Sportanlagen, keine PSM eingesetzt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, beim
Straßenbauamt Weilheim, der Autobahndirektion Südbayern, der Deutschen Bahn AG,
der Bayerischen Zugspitzbahn AG und der Bundeswehr anzufragen, welche
Pflanzenschutzmittel zur Flächenpflege im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
verwendet werden einschl. einer Abschätzung zur ausgebrachten Menge. Die
Ergebnisse sind den Kreistagsfraktionen zuzuleiten.