Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

1.    Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen verzichtet auf allen kreiseigenen Flächen auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) einschl. Glyphosat. Darauf achtet der Landkreis auch beim Abschluss oder der Verlängerung von Pachtverträgen. Dienstleister, die der Landkreis mit der Pflege von Grün-, Sport- oder Verkehrsflächen beauftragt, werden vertraglich ebenfalls zu einem Verzicht auf PSM verpflichtet.

 

2.    Ausnahmen kommen nur in Einzelfällen und nur dann in Frage, wenn  ein Einsatz von PSM zur Bekämpfung von invasiven Pflanzen (Neophyten) geboten ist, wenn und soweit eine herkömmliche/manuelle Behandlung nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

 

3.    Der Landkreis empfiehlt auch seinen Märkten und Gemeinden, auf den Einsatz von PSM zu verzichten. Er wirkt in geeigneter Form, etwa durch Berichte in der Landkreiszeitung, darauf hin, dass auch auf privaten und kirchlichen Flächen, wie etwa Hausgärten, Stellflächen, Friedhöfen und Sportanlagen, keine PSM eingesetzt werden.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenbauamt Weilheim, der Autobahndirektion Südbayern, der Deutschen Bahn AG, der Bayerischen Zugspitzbahn AG und der Bundeswehr anzufragen, welche Pflanzenschutzmittel zur Flächenpflege im Landkreis Garmisch-Partenkirchen verwendet werden einschl. einer Abschätzung zur ausgebrachten Menge. Die Ergebnisse sind den Kreistagsfraktionen zuzuleiten.