Sitzung: 22.02.2018 KA/001/2018
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Für: 13, Gegen: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
a) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
die Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.
Danach betragen die bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben
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2016 |
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des Verwaltungshaushalts |
106.202.807,26 € |
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des Vermögenshaushalts |
15.124.287,35 € |
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des Gesamthaushalts |
121.327.094,61 € |
Hinweis:
Die beschlussmäßig
abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung ist für den Kreistag nunmehr auch als
Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.
Der Kreistag kann somit
nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss
fassen:
b) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
für die Jahresrechnung 2016 gemäß
Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu erteilen.
Die Haushaltsrechnung 2016 ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
