Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

a) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.

 

     Danach betragen die bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben

 

 

 

2016

des Verwaltungshaushalts

106.202.807,26 €

des Vermögenshaushalts

  15.124.287,35 €

des Gesamthaushalts

121.327.094,61 €

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss fassen:

 

b) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für die Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu erteilen.

 

Die Haushaltsrechnung 2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses.