Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

a) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2016, gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO i.V.m. § 25 Abs. 3 Satz 3 EBV festzustellen.

 

     Die Zahlen des Jahresabschlusses stellen sich wie folgt dar:

 

Wirtschaftsjahr

2016

Bilanzsumme

18.023.743,76

Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung

261.510,46

./. Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung

238.797,24

Jahresgewinn (lt. GuV-Rechnung)

22.713,22

+ Gewinnvortrag

0,00

Bilanzgewinn

22.713,22

Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet:

 

a) zur Tilgung des Verlustvortrages

0,00

b) zur Einstellung in Gewinnrücklagen

22.713,22

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung des Jahresabschlusses ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss fassen:

 

b) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für den Jahresabschluss 2016 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu erteilen.