Sitzung: 23.03.2018 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46
Beschluss:
Der
Kreistag stellt die Jahresrechnung 2016
gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO fest.
Danach
betragen die bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben
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2016 |
des Verwaltungshaushalts |
106.202.807,26 € |
des Vermögenshaushalts |
15.124.287,35 € |
des Gesamthaushalts |
121.327.094,61 € |
Hinweis:
Die beschlussmäßig
abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung ist für den Kreistag nunmehr auch als
Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.
Der Kreistag kann somit
nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss
fassen.