Sitzung: 04.10.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
I.
Grund (Anlass) der Behandlung
Die
Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, der die verschiedenen
Landkreise auf sehr unterschiedliche Art und Weise nachkommen.
Der
Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat in der Vergangenheit sämtliche
Planungsbereiche im Abstand einiger Jahre zeitgleich bearbeitet und die
Ergebnisse im Rahmen eines „Jugendhilfeplans“ veröffentlicht. Dabei wurden auch
immer wieder neue Vorgehensweisen wie beispielsweise die Erstellung einer
„Prioritätenliste“ als Zusammenfassung der wichtigsten fachlichen Bedarfe
eingeführt.
Die
Planungsaktivitäten des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wurden deshalb von
der Aufsichtsbehörde insgesamt als „beispielhaft“ hervorgehoben. Trotzdem zeigt
die Erfahrung, dass Jugendhilfeplanung weniger als ein alle Jahre wiederkehrendes
Ereignis, sondern vielmehr als laufender Prozess verstanden werden sollte. Wie
bereits im letzten Planungszyklus angekündigt, werden deshalb die
Arbeitsgruppen unabhängig voneinander je nach aktuellen Entwicklungen ihre
Planungsaktivitäten gestalten.
Mit
dieser neuen Art der Planung wurden auch strukturelle Anpassungen notwendig,
die Ihnen nun der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie genauer
erläutern wird.