Beschluss: Zur Kenntnis genommen

I.             Grund (Anlass) der Behandlung

Die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, der die verschiedenen Landkreise auf sehr unterschiedliche Art und Weise nachkommen.

 

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat in der Vergangenheit sämtliche Planungsbereiche im Abstand einiger Jahre zeitgleich bearbeitet und die Ergebnisse im Rahmen eines „Jugendhilfeplans“ veröffentlicht. Dabei wurden auch immer wieder neue Vorgehensweisen wie beispielsweise die Erstellung einer „Prioritätenliste“ als Zusammenfassung der wichtigsten fachlichen Bedarfe eingeführt.  

 

Die Planungsaktivitäten des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wurden deshalb von der Aufsichtsbehörde insgesamt als „beispielhaft“ hervorgehoben. Trotzdem zeigt die Erfahrung, dass Jugendhilfeplanung weniger als ein alle Jahre wiederkehrendes Ereignis, sondern vielmehr als laufender Prozess verstanden werden sollte. Wie bereits im letzten Planungszyklus angekündigt, werden deshalb die Arbeitsgruppen unabhängig voneinander je nach aktuellen Entwicklungen ihre Planungsaktivitäten gestalten.        

 

Mit dieser neuen Art der Planung wurden auch strukturelle Anpassungen notwendig, die Ihnen nun der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie genauer erläutern wird.